Sitzung: 25.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
2.
Der
Gemeinderat stimmt den nachstehenden Gemeindelogo-Entwürfen bestehend aus
Bild-, Wappen- und Textdarstellungen in Farbe, in Grautönen, in Schwarzweiß und
Negativ-Schwarzweiß-Layout, die die Projektgruppe „Gemeindelogo“ in grafischer
Zusammenarbeit mit der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH aus den drei
Sieger-Logoentwürfen des Ideenwettbewerbs entwickelt hat, zu:
3.
Der
Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die unter Ziff. 2 dieses Beschlusses
dargestellten Gemeindelogo-Darstellungen
a)
in
der Kombination aus Bild- und Wappendarstellung,
b)
nur
mit der Bilddarstellung,
c)
nur
mit der Wappendarstellung,
d)
die
Varianten a), b) und c) jeweils mit und ohne Bildbeitext
„Gemeinde
Bernhardswald“,
e)
die
Varianten a), b) und c) auch mit anderen gemeindebezogenen
und
medien- und themenangepassten Bildbeitexten
f)
und
die Bildbeitexte mit der Schrift „Dax“
von der
Gemeindeverwaltung verwendet und geführt werden dürfen.
4.
In
analoger Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GO und unter Anwendung urheberrechtlicher
Vorschriften darf das Gemeindelogo bzw. seine einzelnen Bestandteile von
Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde Bernhardswald verwendet werden. Gleiches
gilt für gesonderte von Dritten beantragte Bildbeitexte.
5.
Bezüglich
des Gemeindewappens wird die Verwaltung beauftragt,
Alt.
1:
das Wappen
in der offiziellen Form, in der es bei der Generaldirektion der Staatlichen
Archive Bayerns als öffentliches Wappen hinterlegt ist, von der Firma
Kartenhaus Kollektiv GmbH in mehreren Dateiformate in Farbe und in Schwarzweiß und
in Grautönen grafisch erstellen zu lassen.
Alt.
2:
drei
formvereinfachende Änderungsvorschläge für das Gemeindewappen von der Firma
Kartenhaus Kollektiv GmbH in Farbe, Schwarzweiß und in Grautönen grafisch
erstellen zu lassen, sich gemäß Art. 4 Abs. 1 GO von der Generaldirektion der
Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen, den Gemeinderat von der
Stellungnahme der Generaldirektion zu unterrichten und gegebenenfalls eine
Änderungsbeschlussfassung für das Gemeindewappen durch den Gemeinderat
vorzubereiten.
Beschluss:
1.
Der
Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt diesem zu.
2.
Der
Gemeinderat stimmt den nachstehenden Gemeindelogo-Entwürfen bestehend aus
Bild-, Wappen- und Textdarstellungen in Farbe, in Grautönen, in Schwarzweiß und
Negativ-Schwarzweiß-Layout, die die Projektgruppe „Gemeindelogo“ in grafischer
Zusammenarbeit mit der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH aus den drei
Sieger-Logoentwürfen des Ideenwettbewerbs entwickelt hat, zu:
3.
Der
Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die unter Ziff. 2 dieses Beschlusses
dargestellten Gemeindelogo-Darstellungen
a)
in
der Kombination aus Bild- und Wappendarstellung,
b)
nur
mit der Bilddarstellung,
c)
nur
mit der Wappendarstellung,
d)
die
Varianten a), b) und c) jeweils mit und ohne Bildbeitext
„Gemeinde
Bernhardswald“,
e)
die
Varianten a), b) und c) auch mit anderen gemeindebezogenen
und medien-
und themenangepassten Bildbeitexten
f)
und
die Bildbeitexte mit der Schrift „Dax“
von der
Gemeindeverwaltung verwendet und geführt werden dürfen.
4.
In
analoger Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GO und unter Anwendung urheberrechtlicher
Vorschriften darf das Gemeindelogo bzw. seine einzelnen Bestandteile von
Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde Bernhardswald verwendet werden. Gleiches
gilt für gesonderte von Dritten beantragte Bildbeitexte.
5.
Bezüglich
des Gemeindewappens wird die Verwaltung beauftragt,
entsprechend Alt. 1 des
Beschlussvorschlages
das Wappen
in der offiziellen Form, in der es bei der Generaldirektion der Staatlichen
Archive Bayerns als öffentliches Wappen hinterlegt ist, von der Firma
Kartenhaus Kollektiv GmbH in mehreren Dateiformate in Farbe und in Schwarzweiß und
in Grautönen grafisch erstellen zu lassen.