Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.   Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

 

2.   Der Gemeinderat stimmt den nachstehenden Gemeindelogo-Entwürfen bestehend aus Bild-, Wappen- und Textdarstellungen in Farbe, in Grautönen, in Schwarzweiß und Negativ-Schwarzweiß-Layout, die die Projektgruppe „Gemeindelogo“ in grafischer Zusammenarbeit mit der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH aus den drei Sieger-Logoentwürfen des Ideenwettbewerbs entwickelt hat, zu:

 

 

 

 

 

 

3.   Der Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die unter Ziff. 2 dieses Beschlusses dargestellten Gemeindelogo-Darstellungen

 

a)      in der Kombination aus Bild- und Wappendarstellung,

b)      nur mit der Bilddarstellung,

c)      nur mit der Wappendarstellung,

d)      die Varianten a), b) und c) jeweils mit und ohne Bildbeitext

„Gemeinde Bernhardswald“,

e)      die Varianten a), b) und c) auch mit anderen gemeindebezogenen

und medien- und themenangepassten Bildbeitexten

f)      und die Bildbeitexte mit der Schrift „Dax“

 

von der Gemeindeverwaltung verwendet und geführt werden dürfen.

 

4.   In analoger Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GO und unter Anwendung urheberrechtlicher Vorschriften darf das Gemeindelogo bzw. seine einzelnen Bestandteile von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde Bernhardswald verwendet werden. Gleiches gilt für gesonderte von Dritten beantragte Bildbeitexte.

 

5.   Bezüglich des Gemeindewappens wird die Verwaltung beauftragt,

 

        Alt. 1:

das Wappen in der offiziellen Form, in der es bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als öffentliches Wappen hinterlegt ist, von der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH in mehreren Dateiformate in Farbe und in Schwarzweiß und in Grautönen grafisch erstellen zu lassen.

 

        Alt. 2:

drei formvereinfachende Änderungsvorschläge für das Gemeindewappen von der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH in Farbe, Schwarzweiß und in Grautönen grafisch erstellen zu lassen, sich gemäß Art. 4 Abs. 1 GO von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns beraten zu lassen, den Gemeinderat von der Stellungnahme der Generaldirektion zu unterrichten und gegebenenfalls eine Änderungsbeschlussfassung für das Gemeindewappen durch den Gemeinderat vorzubereiten.


 

Beschluss:

1.   Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

 

2.   Der Gemeinderat stimmt den nachstehenden Gemeindelogo-Entwürfen bestehend aus Bild-, Wappen- und Textdarstellungen in Farbe, in Grautönen, in Schwarzweiß und Negativ-Schwarzweiß-Layout, die die Projektgruppe „Gemeindelogo“ in grafischer Zusammenarbeit mit der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH aus den drei Sieger-Logoentwürfen des Ideenwettbewerbs entwickelt hat, zu:

 

 

 

3.   Der Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die unter Ziff. 2 dieses Beschlusses dargestellten Gemeindelogo-Darstellungen

 

a)     in der Kombination aus Bild- und Wappendarstellung,

b)     nur mit der Bilddarstellung,

c)     nur mit der Wappendarstellung,

d)     die Varianten a), b) und c) jeweils mit und ohne Bildbeitext

„Gemeinde Bernhardswald“,

e)     die Varianten a), b) und c) auch mit anderen gemeindebezogenen

und medien- und themenangepassten Bildbeitexten

f)      und die Bildbeitexte mit der Schrift „Dax“

 

von der Gemeindeverwaltung verwendet und geführt werden dürfen.

 

4.   In analoger Anwendung des Art. 4 Abs. 3 GO und unter Anwendung urheberrechtlicher Vorschriften darf das Gemeindelogo bzw. seine einzelnen Bestandteile von Dritten nur mit Genehmigung der Gemeinde Bernhardswald verwendet werden. Gleiches gilt für gesonderte von Dritten beantragte Bildbeitexte.

 

5.   Bezüglich des Gemeindewappens wird die Verwaltung beauftragt,

entsprechend Alt. 1 des Beschlussvorschlages

das Wappen in der offiziellen Form, in der es bei der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns als öffentliches Wappen hinterlegt ist, von der Firma Kartenhaus Kollektiv GmbH in mehreren Dateiformate in Farbe und in Schwarzweiß und in Grautönen grafisch erstellen zu lassen.