Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

1.   Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

2.   Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption von Herrn Jugendpfleger Lohmeier für den Jugendtreff Bernhardswald zu:

 

Konzeption

Jugendtreff Bernhardswald

Ziele

 

-          Erforderliche Angebote für Kinder und Jugendliche zur Förderung ihrer Entwicklung schaffen

-          Anknüpfen an Interessen der Kinder und Jugendlichen

-          Die Jugend soll zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden

-          Benachteiligung oder Ausgrenzung Einzelner sollen abgebaut werden

 

Allgemeine Aufgaben

 

-          Schaffung und Erhaltung von Jugendfreizeiteinrichtungen

-          Aufbau und Pflege eines Kontaktnetzes der Jugendarbeit

-          Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen

-          Ermittlung von Bedürfnissen Jugendlicher

-          Förderung von Aktivitäten Jugendlicher

-          Präventive Arbeit

 

Konkrete Aufgaben

 

-          Betreuung des Jugendtreffs Bernhardswald

-          Durchführung von Freizeit- und Ferienprogrammen, z.B. Kinder- Jugendprogramme, Jugendreisen, Spiel-, Sport- u. Bastelaktionen, Tagesausflüge, etc.

-          Beziehungsarbeit Ansprechpartner bei allen jugendrelevanten Themen, Problemen und Fragen

-          Vertretung jugendlicher Interessen vor Erwachsenen

-           

Jugendtreff Bernhardswald

 

Sich mit Gleichaltrigen zwanglos treffen, plaudern, Kontakte pflegen oder knüpfen, entspannen, spielen, Musik hören – das sind die Motive für den Besuch des Jugendtreffs. Die Räume sind offen für alle Jugendlichen der Gemeinde Bernhardswald, sie können kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang an festen Programmpunkten. Der ideale Ort, um sich vom Alltagsstress zu erholen und „abzuschalten“. 

 

Besucher des Jugendtreffs

 

Die Räume stehen allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Bernhardswald offen, jeder ist herzlich willkommen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Nationalität oder Konfession. Die Besucher kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang an der Teilnahme von festen Programmpunkten.

 

Angebote des Jugendtreffs

 

Der Jugendtreff ist ein offener Raum für Jugendliche, in dem sie sich zwanglos treffen und ihre Freizeit selbst bestimmen können. Niemand ist verpflichtet an bestimmten Aktionen teilzunehmen, sie können sich hier völlig frei bewegen und in diesem Rahmen das machen, worauf sie Lust haben. Für die einen ist es wichtig, sich auf den gemütlichen Sofas zum „Ratschen“ zusammenzusetzen, andere hingegen sind eher aktiv und wollen die Spiel- und Sportmöglichkeiten im Jugendtreff nutzen.

 

Im Jugendtreff sind im offenen Betrieb folgende Aktivitäten möglich

 

-          Freizeit mit anderen gleichaltrigen Jugendlichen verbringen,

            Freunde treffen, „Abhängen“ und den Alltagsstress vergessen

-          Kicker, Auswahl an Brett-, Karten- und

            Gesellschafsspielen, Federballspiele

-          Fuß-, Basket-, Soft- und Volleybälle

-          große Auswahl an Mal- und Bastelmaterialien aller Art,

            Musikanlage mit vielen CD’s

-          Kostenlose Internetnutzung am Computer

-          Kochen in der Jugendtreffküche

-          Jugendprogramm mit Aktionen

-          Teilnahme an Ferienaktionen

 

Neben diesen Aktionen wird ein umfangreiches Ferienprogramm an Ostern, Pfingsten und in den Sommerferien angeboten, inklusive Jugendreisen und Kinder- und Jugendzeltlager.

 

Betreuer des Jugendtreffs

 

Der Jugendtreff wird ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal geleitet.

 

Aufsichtspflicht im Jugendtreff

 

Die Seele eines Jugendtreffs liegt im sogenannten offenen Treff. Offener Treff bedeutet, der Jugendtreff ist geöffnet, es gibt Getränke, Spielmöglichkeiten etc. Die Besucher können tun was sie wollen – es wird von Seiten des Jugendtreffs nichts vorgeschlagen oder vorgegeben.

 

Es besteht keine Aufsichtspflicht in den Fällen des sog. „offenen Betriebes“ in Jugendzentren oder Jugendtreffeinrichtungen, oder z.B. bei öffentlichen Spielfesten (Spielmobil).  Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen oder Jugendleiter immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.

Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes lediglich verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die „Erkennbarkeit“ von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.

 


Beschluss:

1.   Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

 

2.   Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption von Herrn Jugendpfleger Lohmeier für den Jugendtreff Bernhardswald zu:

 

Konzeption

Jugendtreff Bernhardswald

Ziele

 

-          Erforderliche Angebote für Kinder und Jugendliche zur Förderung ihrer Entwicklung schaffen

-          Anknüpfen an Interessen der Kinder und Jugendlichen

-          Die Jugend soll zur Selbstbestimmung befähigt und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden

-          Benachteiligung oder Ausgrenzung Einzelner sollen abgebaut werden

 

Allgemeine Aufgaben

 

-          Schaffung und Erhaltung von Jugendfreizeiteinrichtungen

-          Aufbau und Pflege eines Kontaktnetzes der Jugendarbeit

-          Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen

-          Ermittlung von Bedürfnissen Jugendlicher

-          Förderung von Aktivitäten Jugendlicher

-          Präventive Arbeit

 

Konkrete Aufgaben

 

-          Betreuung des Jugendtreffs Bernhardswald

-          Durchführung von Freizeit- und Ferienprogrammen, z.B. Kinder- Jugendprogramme, Jugendreisen, Spiel-, Sport- u. Bastelaktionen, Tagesausflüge, etc.

-          Beziehungsarbeit Ansprechpartner bei allen jugendrelevanten Themen, Problemen und Fragen

-          Vertretung jugendlicher Interessen vor Erwachsenen

-           

Jugendtreff Bernhardswald

 

Sich mit Gleichaltrigen zwanglos treffen, plaudern, Kontakte pflegen oder knüpfen, entspannen, spielen, Musik hören – das sind die Motive für den Besuch des Jugendtreffs. Die Räume sind offen für alle Jugendlichen der Gemeinde Bernhardswald, sie können kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang an festen Programmpunkten. Der ideale Ort, um sich vom Alltagsstress zu erholen und „abzuschalten“. 

 

Besucher des Jugendtreffs

 

Die Räume stehen allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Bernhardswald offen, jeder ist herzlich willkommen, unabhängig vom Alter, Geschlecht, Nationalität oder Konfession. Die Besucher kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang an der Teilnahme von festen Programmpunkten.

 

Angebote des Jugendtreffs

 

Der Jugendtreff ist ein offener Raum für Jugendliche, in dem sie sich zwanglos treffen und ihre Freizeit selbst bestimmen können. Niemand ist verpflichtet an bestimmten Aktionen teilzunehmen, sie können sich hier völlig frei bewegen und in diesem Rahmen das machen, worauf sie Lust haben. Für die einen ist es wichtig, sich auf den gemütlichen Sofas zum „Ratschen“ zusammenzusetzen, andere hingegen sind eher aktiv und wollen die Spiel- und Sportmöglichkeiten im Jugendtreff nutzen.

 

Im Jugendtreff sind im offenen Betrieb folgende Aktivitäten möglich

 

-          Freizeit mit anderen gleichaltrigen Jugendlichen verbringen,

            Freunde treffen, „Abhängen“ und den Alltagsstress vergessen

-          Kicker, Auswahl an Brett-, Karten- und

            Gesellschafsspielen, Federballspiele

-          Fuß-, Basket-, Soft- und Volleybälle

-          große Auswahl an Mal- und Bastelmaterialien aller Art,

            Musikanlage mit vielen CD’s

-          Kostenlose Internetnutzung am Computer

-          Kochen in der Jugendtreffküche

-          Jugendprogramm mit Aktionen

-          Teilnahme an Ferienaktionen

 

Neben diesen Aktionen wird ein umfangreiches Ferienprogramm an Ostern, Pfingsten und in den Sommerferien angeboten, inklusive Jugendreisen und Kinder- und Jugendzeltlager.

 

Betreuer des Jugendtreffs

 

Der Jugendtreff wird ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal geleitet.

 

Aufsichtspflicht im Jugendtreff

 

Die Seele eines Jugendtreffs liegt im sogenannten offenen Treff. Offener Treff bedeutet, der Jugendtreff ist geöffnet, es gibt Getränke, Spielmöglichkeiten etc. Die Besucher können tun was sie wollen – es wird von Seiten des Jugendtreffs nichts vorgeschlagen oder vorgegeben.

 

Es besteht keine Aufsichtspflicht in den Fällen des sog. „offenen Betriebes“ in Jugendzentren oder Jugendtreffeinrichtungen, oder z.B. bei öffentlichen Spielfesten (Spielmobil).  Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen oder Jugendleiter immer genau wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich beschäftigt.

Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht, die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes lediglich verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht erkennbaren Gefahren (Maßstab für die „Erkennbarkeit“ von Gefahren sind die jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.