Sitzung: 25.04.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2.
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption
von Herrn Jugendpfleger Lohmeier für den Jugendtreff Bernhardswald zu:
Konzeption
Jugendtreff
Bernhardswald
Ziele
-
Erforderliche Angebote für Kinder und Jugendliche
zur Förderung ihrer Entwicklung schaffen
-
Anknüpfen an Interessen der Kinder und Jugendlichen
-
Die Jugend soll zur Selbstbestimmung befähigt und
zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden
-
Benachteiligung oder Ausgrenzung Einzelner sollen
abgebaut werden
Allgemeine
Aufgaben
-
Schaffung und Erhaltung von
Jugendfreizeiteinrichtungen
-
Aufbau und Pflege eines Kontaktnetzes der
Jugendarbeit
-
Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen
-
Ermittlung von Bedürfnissen Jugendlicher
-
Förderung von Aktivitäten Jugendlicher
-
Präventive Arbeit
Konkrete Aufgaben
-
Betreuung des Jugendtreffs Bernhardswald
-
Durchführung von Freizeit- und Ferienprogrammen,
z.B. Kinder- Jugendprogramme, Jugendreisen, Spiel-, Sport- u. Bastelaktionen,
Tagesausflüge, etc.
-
Beziehungsarbeit Ansprechpartner bei allen
jugendrelevanten Themen, Problemen und Fragen
-
Vertretung jugendlicher Interessen vor Erwachsenen
-
Jugendtreff
Bernhardswald
Sich mit Gleichaltrigen zwanglos treffen, plaudern, Kontakte pflegen
oder knüpfen, entspannen, spielen, Musik hören – das sind die Motive für den
Besuch des Jugendtreffs. Die Räume sind offen für alle Jugendlichen der
Gemeinde Bernhardswald, sie können kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang
an festen Programmpunkten. Der ideale Ort, um sich vom Alltagsstress zu erholen
und „abzuschalten“.
Besucher des
Jugendtreffs
Die Räume stehen allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde
Bernhardswald offen, jeder ist herzlich willkommen, unabhängig vom Alter,
Geschlecht, Nationalität oder Konfession. Die Besucher kommen und gehen wann
sie wollen, ohne Zwang an der Teilnahme von festen Programmpunkten.
Angebote des
Jugendtreffs
Der Jugendtreff ist ein offener Raum für Jugendliche, in dem
sie sich zwanglos treffen und ihre Freizeit selbst bestimmen können. Niemand
ist verpflichtet an bestimmten Aktionen teilzunehmen, sie können sich hier
völlig frei bewegen und in diesem Rahmen das machen, worauf sie Lust haben. Für
die einen ist es wichtig, sich auf den gemütlichen Sofas zum „Ratschen“
zusammenzusetzen, andere hingegen sind eher aktiv und wollen die Spiel- und
Sportmöglichkeiten im Jugendtreff nutzen.
Im
Jugendtreff sind im offenen Betrieb folgende Aktivitäten möglich
-
Freizeit mit anderen gleichaltrigen Jugendlichen
verbringen,
Freunde treffen,
„Abhängen“ und den Alltagsstress vergessen
-
Kicker, Auswahl an Brett-, Karten- und
Gesellschafsspielen,
Federballspiele
-
Fuß-, Basket-, Soft- und Volleybälle
-
große Auswahl an Mal- und
Bastelmaterialien aller Art,
Musikanlage mit vielen CD’s
-
Kostenlose Internetnutzung am Computer
-
Kochen in der Jugendtreffküche
-
Jugendprogramm mit Aktionen
-
Teilnahme an Ferienaktionen
Neben diesen Aktionen wird ein umfangreiches Ferienprogramm
an Ostern, Pfingsten und in den Sommerferien angeboten, inklusive Jugendreisen
und Kinder- und Jugendzeltlager.
Betreuer des
Jugendtreffs
Der Jugendtreff wird ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal
geleitet.
Aufsichtspflicht
im Jugendtreff
Die Seele eines Jugendtreffs liegt im sogenannten offenen Treff. Offener
Treff bedeutet, der Jugendtreff ist geöffnet, es gibt Getränke,
Spielmöglichkeiten etc. Die Besucher können tun was sie wollen – es wird von
Seiten des Jugendtreffs nichts vorgeschlagen oder vorgegeben.
Es besteht keine Aufsichtspflicht
in den Fällen des sog. „offenen
Betriebes“ in Jugendzentren oder Jugendtreffeinrichtungen, oder z.B. bei
öffentlichen Spielfesten (Spielmobil).
Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen
der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen oder Jugendleiter immer genau
wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich
beschäftigt.
Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht,
die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes lediglich
verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht
erkennbaren Gefahren (Maßstab für die „Erkennbarkeit“ von Gefahren sind die
jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2.
Der Gemeinderat stimmt der vorgestellten Konzeption
von Herrn Jugendpfleger Lohmeier für den Jugendtreff Bernhardswald zu:
Konzeption
Jugendtreff
Bernhardswald
Ziele
-
Erforderliche Angebote für Kinder und Jugendliche
zur Förderung ihrer Entwicklung schaffen
-
Anknüpfen an Interessen der Kinder und Jugendlichen
-
Die Jugend soll zur Selbstbestimmung befähigt und
zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt werden
-
Benachteiligung oder Ausgrenzung Einzelner sollen
abgebaut werden
Allgemeine
Aufgaben
-
Schaffung und Erhaltung von
Jugendfreizeiteinrichtungen
-
Aufbau und Pflege eines Kontaktnetzes der
Jugendarbeit
-
Beziehungsaufbau zu Kindern und Jugendlichen
-
Ermittlung von Bedürfnissen Jugendlicher
-
Förderung von Aktivitäten Jugendlicher
-
Präventive Arbeit
Konkrete Aufgaben
-
Betreuung des Jugendtreffs Bernhardswald
-
Durchführung von Freizeit- und Ferienprogrammen,
z.B. Kinder- Jugendprogramme, Jugendreisen, Spiel-, Sport- u. Bastelaktionen,
Tagesausflüge, etc.
-
Beziehungsarbeit Ansprechpartner bei allen
jugendrelevanten Themen, Problemen und Fragen
-
Vertretung jugendlicher Interessen vor Erwachsenen
-
Jugendtreff
Bernhardswald
Sich mit Gleichaltrigen zwanglos treffen, plaudern, Kontakte pflegen
oder knüpfen, entspannen, spielen, Musik hören – das sind die Motive für den
Besuch des Jugendtreffs. Die Räume sind offen für alle Jugendlichen der
Gemeinde Bernhardswald, sie können kommen und gehen wann sie wollen, ohne Zwang
an festen Programmpunkten. Der ideale Ort, um sich vom Alltagsstress zu erholen
und „abzuschalten“.
Besucher des
Jugendtreffs
Die Räume stehen allen Kindern und Jugendlichen der Gemeinde
Bernhardswald offen, jeder ist herzlich willkommen, unabhängig vom Alter,
Geschlecht, Nationalität oder Konfession. Die Besucher kommen und gehen wann
sie wollen, ohne Zwang an der Teilnahme von festen Programmpunkten.
Angebote des
Jugendtreffs
Der Jugendtreff ist ein offener Raum für Jugendliche, in dem
sie sich zwanglos treffen und ihre Freizeit selbst bestimmen können. Niemand
ist verpflichtet an bestimmten Aktionen teilzunehmen, sie können sich hier
völlig frei bewegen und in diesem Rahmen das machen, worauf sie Lust haben. Für
die einen ist es wichtig, sich auf den gemütlichen Sofas zum „Ratschen“
zusammenzusetzen, andere hingegen sind eher aktiv und wollen die Spiel- und
Sportmöglichkeiten im Jugendtreff nutzen.
Im
Jugendtreff sind im offenen Betrieb folgende Aktivitäten möglich
-
Freizeit mit anderen gleichaltrigen Jugendlichen
verbringen,
Freunde treffen,
„Abhängen“ und den Alltagsstress vergessen
-
Kicker, Auswahl an Brett-, Karten- und
Gesellschafsspielen,
Federballspiele
-
Fuß-, Basket-, Soft- und Volleybälle
-
große Auswahl an Mal- und
Bastelmaterialien aller Art,
Musikanlage mit vielen CD’s
-
Kostenlose Internetnutzung am Computer
-
Kochen in der Jugendtreffküche
-
Jugendprogramm mit Aktionen
-
Teilnahme an Ferienaktionen
Neben diesen Aktionen wird ein umfangreiches Ferienprogramm
an Ostern, Pfingsten und in den Sommerferien angeboten, inklusive Jugendreisen
und Kinder- und Jugendzeltlager.
Betreuer des
Jugendtreffs
Der Jugendtreff wird ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal
geleitet.
Aufsichtspflicht
im Jugendtreff
Die Seele eines Jugendtreffs liegt im sogenannten offenen Treff. Offener
Treff bedeutet, der Jugendtreff ist geöffnet, es gibt Getränke, Spielmöglichkeiten
etc. Die Besucher können tun was sie wollen – es wird von Seiten des
Jugendtreffs nichts vorgeschlagen oder vorgegeben.
Es besteht keine Aufsichtspflicht
in den Fällen des sog. „offenen
Betriebes“ in Jugendzentren oder Jugendtreffeinrichtungen, oder z.B. bei
öffentlichen Spielfesten (Spielmobil).
Hier bedingt schon die Art des Angebotes ein ständiges Kommen und Gehen
der Besucher, ohne dass die anwesenden Pädagogen oder Jugendleiter immer genau
wissen, welcher Minderjährige überhaupt gerade anwesend ist und mit was er sich
beschäftigt.
Hier gilt die Verkehrssicherungspflicht,
die vom Träger der Einrichtung oder vom Veranstalter des Angebotes lediglich
verlangt, die den Besuchern zugänglichen Räume und Grundstücke frei von nicht
erkennbaren Gefahren (Maßstab für die „Erkennbarkeit“ von Gefahren sind die
jüngsten zugelassenen Besucher) zu halten.