Sitzung: 01.08.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB.
Der Beteiligung
der Öffentlichkeit wird nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Diese
Bekanntmachung wird auf der gemeindlichen Internetseite eingestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung
der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.
Beschluss:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB.
Der Beteiligung
der Öffentlichkeit wird nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Diese
Bekanntmachung wird auf der gemeindlichen Internetseite eingestellt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung
der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.