Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird auf der gemeindlichen Internetseite eingestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Diese Bekanntmachung wird auf der gemeindlichen Internetseite eingestellt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernhardswald beschließt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB.