Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen.

Die Unterlagen liegen für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Ort und Dauer werden mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung wird in das Internet der Gemeinde eingestellt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB holt die Gemeinde Bernhardswald die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dazu ein.

 

 

Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen.

Die Unterlagen liegen für die Dauer von mindestens einem Monats öffentlich aus. Ort und Dauer werden mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung wird in das Internet der Gemeinde eingestellt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB holt die Gemeinde Bernhardswald die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb eines Monats dazu ein.