Sitzung: 08.08.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Gemäß § 4 a, Abs. 3 BauGB führt die Gemeinde Bernhardswald die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange durch.
Beschluss:
Gemäß § 4 a, Abs. 3 BauGB führt die Gemeinde Bernhardswald die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange durch.