Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Zu kalkulierende Investitionen / Maßnahmen:

Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Bau- und Gewerbegebiete in den neuen Bemessungszeitraum 2018 – 2021 einzukalkulieren:

 

-       Gewerbegebiet Hauzendorf

-       Baugebiet Bernhardswald Nord-Ost

-       Baugebiet Pettenreuth – Plittinger Straße

-       Baugebiet Kreuzgasse

 

Es gilt darauf hinzuweisen, dass die obigen Bau- und Gewerbegebiete nur dann in der Kalkulation eine Berücksichtigung finden, sofern die Anlagen auf die Gemeinde Bernhardswald übergehen oder von dieser erstellt werden.

 

 

Zu allen anderen Vorhaben und sich derzeit im Gespräch befindlichen Vorhaben sind aktuell noch keine Bebauungspläne in Bearbeitung, sodass sie in der Kalkulation keine Berücksichtigung finden; eine tatsächliche Realisierung innerhalb des Bemessungszeitraums erscheint zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch:

 

-       Baugebiet Bayerwaldstraße

-       Baugebiet Kreuther Straße

-       Baugebiet Ellbogen

-       Baugebiet Lambertsneukirchen

-       Baugebiet Lehen

 

 

Kalkulatorische Kosten:

Für den künftigen Bemessungszeitraum soll – wie bisher – die Halbwertmethode angewendet werden. Die kalkulatorischen Zinsen können bei dieser Methode aus den halben Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem halben Zinssatz berechnet werden, was eine gleichmäßige Gebührenbelastung bewirkt.

 

Der Zinssatz beträgt wie in der vorangegangenen Kalkulation 4,3 % .

 

 

Beschluss:

 

Zu kalkulierende Investitionen / Maßnahmen:

Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Bau- und Gewerbegebiete in den neuen Bemessungszeitraum 2018 – 2021 einzukalkulieren:

 

-       Gewerbegebiet Hauzendorf

-       Baugebiet Bernhardswald Nord-Ost

-       Baugebiet Pettenreuth – Plittinger Straße

-       Baugebiet Kreuzgasse

 

Es gilt darauf hinzuweisen, dass die obigen Bau- und Gewerbegebiete nur dann in der Kalkulation eine Berücksichtigung finden, sofern die Anlagen auf die Gemeinde Bernhardswald übergehen oder von dieser erstellt werden.

 

 

Zu allen anderen Vorhaben und sich derzeit im Gespräch befindlichen Vorhaben sind aktuell noch keine Bebauungspläne in Bearbeitung, sodass sie in der Kalkulation keine Berücksichtigung finden; eine tatsächliche Realisierung innerhalb des Bemessungszeitraums erscheint zum jetzigen Zeitpunkt unrealistisch:

 

-       Baugebiet Bayerwaldstraße

-       Baugebiet Kreuther Straße

-       Baugebiet Ellbogen

-       Baugebiet Lambertsneukirchen

-       Baugebiet Lehen

 

 

Kalkulatorische Kosten:

Für den künftigen Bemessungszeitraum soll – wie bisher – die Halbwertmethode angewendet werden. Die kalkulatorischen Zinsen können bei dieser Methode aus den halben Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem halben Zinssatz berechnet werden, was eine gleichmäßige Gebührenbelastung bewirkt.

 

Der Zinssatz beträgt wie in der vorangegangenen Kalkulation 4,3 % .