Sitzung: 21.11.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Zu kalkulierende Investitionen / Maßnahmen:
Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Bau-
und Gewerbegebiete in den neuen Bemessungszeitraum 2018 – 2021 einzukalkulieren:
-
Gewerbegebiet
Hauzendorf
-
Baugebiet
Bernhardswald Nord-Ost
-
Baugebiet
Pettenreuth – Plittinger Straße
-
Baugebiet
Kreuzgasse
Es gilt darauf hinzuweisen, dass die obigen Bau- und Gewerbegebiete nur dann in der Kalkulation eine Berücksichtigung finden, sofern die Anlagen auf die Gemeinde Bernhardswald übergehen oder von dieser erstellt werden.
Zu allen anderen Vorhaben und
sich derzeit im Gespräch befindlichen Vorhaben sind aktuell noch keine
Bebauungspläne in Bearbeitung, sodass sie in der Kalkulation keine
Berücksichtigung finden; eine tatsächliche Realisierung innerhalb des
Bemessungszeitraums erscheint zum
jetzigen Zeitpunkt unrealistisch:
-
Baugebiet
Bayerwaldstraße
-
Baugebiet
Kreuther Straße
-
Baugebiet
Ellbogen
-
Baugebiet
Lambertsneukirchen
-
Baugebiet Lehen
Kalkulatorische Kosten:
Für den künftigen Bemessungszeitraum soll – wie bisher – die Halbwertmethode angewendet werden. Die kalkulatorischen Zinsen können bei dieser Methode aus den halben Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem halben Zinssatz berechnet werden, was eine gleichmäßige Gebührenbelastung bewirkt.
Der Zinssatz beträgt wie in der vorangegangenen Kalkulation 4,3 % .
Beschluss:
Zu kalkulierende Investitionen / Maßnahmen:
Aufgrund der obigen Ausführungen empfiehlt die Verwaltung folgende Bau-
und Gewerbegebiete in den neuen Bemessungszeitraum 2018 – 2021 einzukalkulieren:
-
Gewerbegebiet
Hauzendorf
-
Baugebiet
Bernhardswald Nord-Ost
-
Baugebiet
Pettenreuth – Plittinger Straße
-
Baugebiet
Kreuzgasse
Es gilt darauf hinzuweisen, dass die obigen Bau- und Gewerbegebiete nur dann in der Kalkulation eine Berücksichtigung finden, sofern die Anlagen auf die Gemeinde Bernhardswald übergehen oder von dieser erstellt werden.
Zu allen anderen Vorhaben und
sich derzeit im Gespräch befindlichen Vorhaben sind aktuell noch keine
Bebauungspläne in Bearbeitung, sodass sie in der Kalkulation keine
Berücksichtigung finden; eine tatsächliche Realisierung innerhalb des
Bemessungszeitraums erscheint zum
jetzigen Zeitpunkt unrealistisch:
-
Baugebiet
Bayerwaldstraße
-
Baugebiet
Kreuther Straße
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Baugebiet
Ellbogen
-
Baugebiet
Lambertsneukirchen
-
Baugebiet Lehen
Kalkulatorische Kosten:
Für den künftigen Bemessungszeitraum soll – wie bisher – die Halbwertmethode angewendet werden. Die kalkulatorischen Zinsen können bei dieser Methode aus den halben Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem halben Zinssatz berechnet werden, was eine gleichmäßige Gebührenbelastung bewirkt.
Der Zinssatz beträgt wie in der vorangegangenen Kalkulation 4,3 % .