Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Bernhardswald festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Grund- und Einleitungsgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 und 3, §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 5 BGS/EWS) werden zum 01.01.2018 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der  Grund- und Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie zu einer Erhöhung der Grundgebühr und Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grund- und Einleitungsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2018 erfolgen soll. Eine entsprechende (Änderungs-)Satzung wird nach Abschluss der Kalkulation dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Beschluss:

 

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Bernhardswald festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Grund- und Einleitungsgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 und 3, §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 5 BGS/EWS) werden zum 01.01.2018 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.

 

Vorbehaltlich der noch endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der  Grund- und Einleitungsgebühren kann die Anpassung sowohl zu einer Erhöhung, als auch zu einer Reduzierung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Grundgebühr und der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Sätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung (Erhöhung / Reduzierung) der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

 

Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen werden können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2018 erfolgen soll. Eine entsprechende (Änderungs-)Satzung wird nach Abschluss der Kalkulation dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.