Sitzung: 21.11.2017 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Bernhardswald festgesetzten
Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Grund- und
Einleitungsgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 und 3, §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 5 BGS/EWS)
werden zum 01.01.2018 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.
Vorbehaltlich der noch endgültigen
Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der
Grund- und Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu
einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie zu einer Erhöhung der
Grundgebühr und Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden
Beitrags-, Grund- und Einleitungsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine
Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der
Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen
Berechnungen voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen werden
können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2018 erfolgen
soll. Eine entsprechende (Änderungs-)Satzung wird nach Abschluss der
Kalkulation dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss:
Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Bernhardswald festgesetzten
Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Grund- und
Einleitungsgebühren (vgl. § 9a Abs. 2 und 3, §§ 10 Abs. 1, 10a Abs. 5 BGS/EWS)
werden zum 01.01.2018 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.
Vorbehaltlich der noch endgültigen
Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der
Grund- und Einleitungsgebühren kann die Anpassung sowohl zu einer
Erhöhung, als auch zu einer Reduzierung der Herstellungsbeitragssätze sowie der
Grundgebühr und der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Sätzen
führen. In welcher Höhe eine Anpassung (Erhöhung / Reduzierung) der Beiträge
und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch
durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der
Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen
Berechnungen voraussichtlich erst im ersten Halbjahr 2018 abgeschlossen werden
können, die Anpassung der Beiträge und Gebühren aber zum 01.01.2018 erfolgen
soll. Eine entsprechende (Änderungs-)Satzung wird nach Abschluss der
Kalkulation dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.