Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch.
Es umfasst die Flurnummern 32, 32/18, 33, 33/2 und 34 der Gemarkung Lambertsneukirchen und wird von folgenden Flurnummern eingegrenzt:
Im Norden: FlNr. 35, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Westen: FlNr. 220 und 218/5, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Süden: FlNr. 32/2, 32/8, 32/9 und 4, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Osten: FlNr. 1 und 37, Gemarkung Lambertsneukirchen
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch.
Es umfasst die Flurnummern 32, 32/18, 33, 33/2 und 34 der Gemarkung Lambertsneukirchen und wird von folgenden Flurnummern eingegrenzt:
Im Norden: FlNr. 35, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Westen: FlNr. 220 und 218/5, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Süden: FlNr. 32/2, 32/8, 32/9 und 4, Gemarkung Lambertsneukirchen
Im Osten: FlNr. 1 und 37, Gemarkung Lambertsneukirchen
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.