Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch.

 

Es umfasst die Flurnummern 32, 32/18, 33, 33/2 und 34 der Gemarkung Lambertsneukirchen und wird von folgenden Flurnummern eingegrenzt:

 

Im Norden:      FlNr. 35, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Westen:      FlNr. 220 und 218/5, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Süden:        FlNr. 32/2, 32/8, 32/9 und 4, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Osten:        FlNr. 1 und 37, Gemarkung Lambertsneukirchen

 

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.

 

 

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018 im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch.

 

Es umfasst die Flurnummern 32, 32/18, 33, 33/2 und 34 der Gemarkung Lambertsneukirchen und wird von folgenden Flurnummern eingegrenzt:

 

Im Norden:      FlNr. 35, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Westen:      FlNr. 220 und 218/5, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Süden:        FlNr. 32/2, 32/8, 32/9 und 4, Gemarkung Lambertsneukirchen

Im Osten:        FlNr. 1 und 37, Gemarkung Lambertsneukirchen

 

Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt gemacht.