Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit

über die Planungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018.

Die Unterlagen dazu liegen mindestens einen Monat öffentlich aus.

Ort und Dauer werden eine Woche vorher bekanntgegeben.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde Bernhardswald zum Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.1.2018 von den Behörden und öffentlichen Trägern die Stellungnahmen ein.

 

 

Beschluss:

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit

über die Planungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018.

Die Unterlagen dazu liegen mindestens einen Monat öffentlich aus.

Ort und Dauer werden eine Woche vorher bekanntgegeben.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde Bernhardswald zum Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.1.2018 von den Behörden und öffentlichen Trägern die Stellungnahmen ein.