Sitzung: 20.03.2018 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit
über die Planungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018.
Die Unterlagen dazu liegen mindestens einen Monat öffentlich aus.
Ort und Dauer werden eine Woche vorher bekanntgegeben.
Gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde Bernhardswald zum Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.1.2018 von den Behörden und öffentlichen Trägern die Stellungnahmen ein.
Beschluss:
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit
über die Planungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.01.2018.
Die Unterlagen dazu liegen mindestens einen Monat öffentlich aus.
Ort und Dauer werden eine Woche vorher bekanntgegeben.
Gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch holt die Gemeinde Bernhardswald zum Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurf „Lambertsneukirchen Nordwest“ vom 31.1.2018 von den Behörden und öffentlichen Trägern die Stellungnahmen ein.