Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag der Verwaltung und Beschluss:

 

(1)  Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB informiert die Gemeinde Bernhardswald die Öffentlichkeit über die Planungen des Bebauungs- und Grünordnungsplanentwurfs „Bernhardswald Am Seeacker“. Die Unterlagen liegen mindestens für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Ort und Dauer werden mindestens eine Woche vorher bekannt gemacht. Die Bekanntmachung wird an den Ortstafeln und auf der Homepage der Gemeinde Bernhardwald veröffentlicht.

 

(2)  Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB holt die Gemeinde Bernhardswald die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange innerhalb eines Monats dazu ein.